Ferienjob statt Freibad

Fast jeder Achte Jugendliche in Sachsen verdient sich etwas dazu

Ferienjob statt Freibad
Photo by Scorn Pion / Unsplash

Zusammenfassung

Die Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der sächsischen Bundestagsabgeordneten Zada Salihović zeigen deutlich:
Viele Schülerinnen und Schüler in Sachsen verdienen sich in Ferien- oder Nebenjobs Geld hinzu. Demnach waren im vergangenen Jahr 14.000 der rund 112.000 Schüler*innen zwischen 15 und 18 Jahren in Sachsen erwerbstätig. Damit verdient sich fast jeder Achte Jugendliche etwas dazu, 2021 war es noch jeder Zehnte. Auch wenn die Zahlen für 2025 im Erstergebnis im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig waren, zeigt der Trend über die letzten fünf Jahre einen Anstieg bei den Erwerbstätigenanteilen.

Tausende Schüler*innen arbeiten in Nebenjobs: Für unter 18-Jährige gilt dabei der Mindestlohn nicht.

Hinter diesen Zahlen stehen junge Menschen, die sich eigenes Geld verdienen wollen: Für den Führerschein, ein Konzert, Kleidung oder den Kinobesuch mit Freundinnen und Freunden. Gerade wenn vieles im Alltag teurer wird, kann das eigene Einkommen wichtiger werden. Das trifft insbesondere dann zu, wenn die Eltern durch Inflation und niedrige Löhne keinen finanziellen Spielraum besitzen. Umso mehr wäre eine anständige Bezahlung dieser Arbeit angebracht.
Unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind nach § 22 Mindestlohngesetz allerdings vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen. Die Linke steht für einen armutsfesten gesetzlichen Mindestlohn, der tatsächlich für alle Beschäftigten gilt. Ausnahmen vom Mindestlohn – insbesondere für Jugendliche unter 18 Jahren – lehnen wir ab.

O-Ton Zada Salihović (MdB, Die Linke)

„Jugendliche dürfen nicht in schlecht entlohnte Jobs gedrängt werden, weil das Geld der Familie oder das eigene Taschengeld nicht mehr reicht. Junge Menschen sollen arbeiten können, weil sie Erfahrungen sammeln oder sich etwas Eigenes finanzieren wollen. Deshalb müssen wir die Dinge des täglichen Lebens wieder bezahlbar machen. Gleichzeitig muss jede Arbeit fair entlohnt werden. Es ist untragbar, dass Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben.“