Sächsisches Gastgewerbe: Große Mehrheit der Beschäftigten arbeitet im Niedriglohnsektor

Auswertung der schriftlichen Frage Nr. 486

Zusammenfassung

Fast zwei Drittel der Beschäftigten im sächsischen Gastgewerbe haben 2024 einen Niedriglohn erhalten: Insgesamt waren es 65 Prozent. In der Gastronomie lag der Anteil sogar bei 68 Prozent, im Bereich der Beherbergung bei über 58 Prozent. Damit ist der Niedriglohnanteil in der Branche mehr als doppelt so hoch wie in der sächsischen Gesamtwirtschaft, wo er 2024 knapp 25 Prozent betrug. 
Der Blick auf den Bundesvergleich zeigt zudem: Sachsen gehört weiterhin zu den Niedriglohnhochburgen Deutschlands. Der Anteil der Beschäftigten, die trotz Arbeit nur einen Niedriglohn erhalten, liegt hier deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt (+10%).
In den vergangenen Jahren führte die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 zunächst zu einem Rückgang des Niedriglohnanteils im sächsischen Gastgewerbe. Doch dieser positive Trend hat sich inzwischen wieder umgekehrt – ein deutlicher Hinweis darauf, dass die jüngsten Anpassungen des Mindestlohns zu gering ausgefallen sind.

O-Ton Zada Salihović (MdB, Die Linke)

„Die Beschäftigten im Gastgewerbe arbeiten oft dann, wenn andere frei haben oder im Urlaub sind – gerade jetzt in der Weihnachtszeit. Trotzdem erhält ein Großteil von ihnen noch immer nur einen Niedriglohn. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Angesichts steigender Kosten für Miete, Heizen und Lebensmittel ist eine deutliche Lohnerhöhung längst überfällig. Ohne spürbare Verbesserungen braucht sich niemand zu wundern, dass keine Fachkräfte gefunden werden.

Gefordert sind nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Bundesregierung. Hohe Tarifbindung und ein armutsfester Mindestlohn sind Grundvoraussetzungen für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Die Linke fordert daher einen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung sowie eine gesetzliche Festlegung einer Mindestlohnuntergrenze von 60 Prozent des mittleren Einkommens – so, wie es die EU-Mindestlohnrichtlinie vorsieht. Für 2026 entspräche das rund 15 Euro Mindestlohn. Hier muss Ministerin Bas endlich liefern.“